ACTA
Mit dem Handelsabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) nehmen die Nord-Länder nun einen neuen Anlauf, ihre Ziele der Durchsetzung von Immaterialgüter-Monopolrechten zu erreichen. Um den Einfluss des Südens möglichst herauszuhalten, wurden die Verhandlungen geheim geführt. Die US-Regierung deklarierte sie gar zum Staatsgeheimnis. Insider "leakten" die entsprechenden Dokumente dennoch: Sie stellten die Entwürfe komplett ins Internet.
Mit ACTA soll die komplette Packung der sogenannten "geistigen Eigentumsrechte" völkerrechtlich verbindlich vereinbart werden. Die Liste ist lang: Urheberrecht, Patente, Markenrecht, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, geografische Herkunftsbezeichungen ("Champagner") usw. Drei Punkte fielen schnell als besonders krass auf: Provider-Haftung, Three-Strikes-Methode und Umgehungsverbot.